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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rudelei-Hundebetreuung & Training

Allgemeines

Bitte lesen Sie sich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewissenhaft durch. Diese gelten für jede Betreuung Ihres Hundes und regeln die sich für beide Vertragsparteien aus
den Betreuungsverträgen ergebenden Verpflichtungen.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Sämtliche in den AGB enthaltenen Bezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu verstehen.
Da die Tiere in einer Gruppe von Artgenossen geführt und gehalten werden, ist es wichtig, dass Ihr Hund sozialverträglich ist. Hunde, die sich nicht mit ihren Artgenossen verstehen,
können nicht betreut werden.

Verpflichtungen der Rudelei – Hundebetreuung und Training Mühltal

  1. Rudelei – Hundebetreuung und Training verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund unter
    Einhaltung des Tierschutzgesetzes artgerecht zu halten, für reichlich Auslauf zu sorgen, zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen.
    2.  Rudelei – Hundebetreuung und Training sichert eine Unterbringung im eigenen Haus und auf einem Hundeplatz zu, eine Zwingerhaltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3.  Sollte ein Hund wider Erwarten entlaufen, verpflichtet sich Rudelei – Hundebetreuung und Training alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Jägern, Tierheimen und der Polizei durchzuführen.
    4. Sollte Rudelei – Hundebetreuung und Training während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten und kann vor der Konsultation des Tierarztes (z.B. in Notfällen) keine Absprache mit dem Hundehalter erfolgen, so willigt der
    Hundehalter ein, dass der Hund in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird.
    5.  Rudelei – Hundebetreuung und Training bemüht sich, die beauftragte Dienstleistung zur vollsten Zufriedenheit ausführen. Sollte es jedoch durch Unfall, höhere Gewalt wider Erwarten dazu kommen, bereits angenommene Aufträge nicht ausführen zu können, besteht seitens des Besitzers kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung.
    6. Von 01.November bis voraussichtlich 01.März wird die Rudelei – Hundebetreuung und Training weniger Zeit auf dem Hundeplatz verbringen, als im Sommer. Mindestens jedoch 2 Stunden am Tag. Ausgenommen sind die Shit-Wetter-Klausel-Tage, an denen Gewitter, Dauerregen, Sturm oder Ähnliches herrschen. Dadurch verkürzt sich die Betreuungszeit für die Hunde, die nur den halben Tag in der Rudelei – Hundebetreuung und Training betreut und auf dem Weg zum Hundeplatz abgeholt werden. Die Rudelei – Hundebetreuung und
    Training wird den Hund dementsprechend etwa eine Stunde später als zur Sommerzeit abholen. Bei trockenem Wetter, mit angemessenen Temperaturen wird die Rudelei –Hundebetreuung und Training natürlich auch länger auf dem Hundeplatz bleiben.
    7.  Bei Gewitter, Sturm, Dauerregen von mindestens einer Stunde und Ähnlichem wird der Hundeplatz sofort verlassen. Hierbei steht das Wohlergehen des Hundes sowie der betreuenden Person im Vordergrund.
    Diese Shit-Wetter-Klausel (sofortiges Verlassen des Hundeplatzes) gilt das ganze Jahr über. Alle Hunde, die den Bringdienst der Rudelei – Hundebetreuung und Training in Anspruch nehmen, müssen an diesen Tagen bereits wieder früher nach Hause gebracht werden.
    Gerne wird der Hund, sofern gewünscht und nach Absprache zur weiteren Betreuung mit nach Nieder-Ramstadt genommen. Der Bringdienst entfällt in diesen Fällen und die Hunde sind bis spätestens 17:30 Uhr in Nieder-Ramstadt abzuholen. Rudelei – Hundebetreuung & Training gibt Ihnen bei Eintreffen der Shit-Wetter-Klausel umgehend Bescheid.
    8.  Vor der ersten Buchung ist die Anmeldung vollständig auszufüllen. Die detaillierten Angaben zum Hund sind Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit.

    9.  Rudelei – Hundebetreuung und Training ist insbesondere über Krankheiten, Futtermittelunverträglichkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten des zu betreuenden Hundes zu informieren.
    10.   Der Vertragspartner versichert der Rudelei – Hundebetreuung und Training alle Fragen über den Hund korrekt beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
    11.   Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis legen Sie bitte der Anmeldung eine Kopie der Haftpflichtversicherung bei.
    12.   Der Hund muss dem Alter entsprechend 5-fach geimpft gegen Tollwut, Leptospirose, Hepatitis, Staupe und Parvovirose und entwurmt sein. Eine Kopie des Impfpasses (Daten sowie letzte Impfung) und ein Nachweis über die letzte Entwurmung sind der Anmeldung beizufügen.
    13.   Das für die Dauer der Hundebetreuung erforderliche und für den Hund geeignete Futter ist mitzubringen. Notwendiges Zubehör für die Versorgung/Betreuung des Hundes (z.B. Halsband, Geschirr, Leine, Medikamente, etc.) müssen vom Vertragspartner gestellt werden.
    14.   An der Straße und an öffentlich zugänglichen Plätzen laufen die Hunde immer an der Leine.
    15.   Macht der Vertragspartner keine wahrheitsgetreuen Angaben über den Gesundheitszustand des zu betreuenden Hundes, behält es sich Rudelei – Hundebetreuung und Training vor, einen Tierarzt seiner Wahl zu konsultieren. Die Kosten des Tierarztes, sowie evtl. anfallende Kosten für Desinfektions-, Behandlungs– und Reinigungsmaßnahmen anderer Hunde, des Hauses, Grundstücks trägt alleine der Hundehalter.
    16. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass läufige Hündinnen und Hündinnen, die während der Betreuungszeit voraussichtlich läufig werden, aus Sicherheitsgründen nicht an der Betreuung teilnehmen können. Sollte der Vertragspartner eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbesondere eine mögliche Trächtigkeit, keine Haftung übernommen.
    17.   Kann der Hund – gleich aus welchem Grund – die Hundebetreuung nicht besuchen, muss dies am gleichen Tag bis spätestens 9 Uhr mitgeteilt werden. Auch längeres Fernbleiben (z.B. wegen Urlaub) muss mitgeteilt werden.
    18.   Der Hund ist pünktlich zur vereinbarten Zeit, spätestens bis 17:30 Uhr abzuholen. Pro angefangenen 15 Minuten wird eine Pauschale von 5,00 Euro erhoben.

Preise
19. Es gelten die aktuellen Preise entsprechend der Homepage www.rudelei.com

Zahlungshinweise und Zahlungsverpflichtung bei Fernbleiben

20.   Regelmäßige Betreuung – Pakete
Am Ende eines Monats erhält der Vertragspartner eine Rechnung, die binnen 2 Wochen zu begleichen ist.
Die Preise sind in voller Höhe auch dann zu zahlen, wenn der Hund die Betreuung ganz oder teilweise nicht besucht, ganz gleich aus welchen Gründen (beispielsweise Urlaub,
Krankheit, Läufigkeit). Im Gegenzug sichert die Rudelei – Hundebetreuung und Training einen festen Betreuungsplatz zu.
Schließungszeiten der Rudelei – Hundebetreuung und Training werden spätestens zu Jahresbeginn mitgeteilt. Sollten darüber hinaus einzelne Schließtage im Laufe des Jahres erforderlich sein, teilt die Rudelei – Hundebetreuung und Training dies rechtzeitig mit.
Für Tage, an denen die Rudelei – Hundebetreuung und Training geschlossen ist, fallen keine Betreuungsgebühren an.
Einzelne Schließtage können auch aus anderen Gründen, z. B. ansteckender Krankheiten, höherer Gewalt oder Krankheit der Betreuerin erfolgen. Eine Erstattung der Betreuungsgebühren erfolgt für diese Zeiträume nicht.
21.   Urlaubsbetreuung und vereinzelte Tagesbetreuungen
Anmeldungen von Urlaubsbetreuung und einzelner Tagesbetreuung sind verbindlich. Eine Anmeldung muss schriftlich per E-Mail / Post / Textnachricht geschehen. Bring- und Holtage werden dabei als volle Tage gezählt. Jeder angefangene Kalendertag wird voll berechnet.
Für einzelne Leistungen (wie eine Urlaubs- oder Tagesbetreuung) die für den Hund in Anspruch genommen wurden, erhält der Vertragspartner eine Rechnung. Diese ist binnen
2 Wochen nach Rechnungseingang zu begleichen.

Beendigung des Betreuungsvertrages, Absagen
22.   Kündigung der regelmäßigen Betreuung – Pakete
Verträge zu regelmäßigen Betreuungen – Pakete haben eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsende.
23.   Absagen für Urlaubsbetreuungen und vereinzelte Tagesbetreuungen
Absagen für Urlaubsbetreuungen sind nach erfolgter Reservierung bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich. Bei später erfolgenden Absagen werden folgende Gebühren fällig:
 Bis 14 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 30% der Betreuungsgebühr
 Bis 7 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 50% der Betreuungsgebühr
 6 Tage – 3 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 70% der Betreuungsgebühr
weniger als 3 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 90 % der Betreuungsgebühr. Absagen für vereinzelte Tagesbetreuungen müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen, ansonsten wird dieser Tag voll berechnet.

Haftung und Haftungsausschluss
24.   Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne des §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
25.   Soweit Dritte die Rudelei – Hundebetreuung und Training für Personen- und oder Vermögensschäden im Rahmen der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB in Verbindung mit §834 BGB (Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag) in Anspruch nehmen, ist der Hundehalter des den Schaden verursachenden Hundes verpflichtet, die Rudelei – Hundebetreuung und Training im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen freizustellen.
Dies gilt nicht, soweit die Rudelei – Hundebetreuung und Training vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
26.  Für Personen,Sach- und oder Vermögensschäden, die der Rudelei – Hundebetreuung und Training durch den Hund zugefügt werden, haftet der Tierhalter. Dies gilt nicht, soweit der Rudelei – Hundebetreuung und Training vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann
27.   oben genannten Haftungsbedingungen gelten nicht, wenn die Rudelei – Hundebetreuung & Training wesentliche Vertragspflichten verletzt hat.
28.  Für Schäden (Verletzungen oder auch Totalverlust) welche der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt die Rudelei – Hundebetreuung und Training
keine Haftung. Dies gilt nicht, soweit die Rudelei – Hundebetreuung und Training vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Datenschutz
29. Datenschutzregelungen entnehmen Sie bitte meiner Homepage, www.rudelei.com.
30.   Rudelei – Hundebetreuung & Training weist daraufhin, dass sämtliche Ton und Videoaufnahmen der Hunde zu Werbezwecken auf Facebook und anderen Sozialen Netzen veröffentlicht werden dürfen.
31.  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen

Stand 01.09.2018