Preise
19. Es gelten die aktuellen Preise entsprechend der Homepage www.rudelei.com
Zahlungshinweise und Zahlungsverpflichtung bei Fernbleiben
20. Regelmäßige Betreuung – Pakete
Am Ende eines Monats erhält der Vertragspartner eine Rechnung, die binnen 2 Wochen zu begleichen ist.
Die Preise sind in voller Höhe auch dann zu zahlen, wenn der Hund die Betreuung ganz oder teilweise nicht besucht, ganz gleich aus welchen Gründen (beispielsweise Urlaub,
Krankheit, Läufigkeit). Im Gegenzug sichert die Rudelei – Hundebetreuung und Training einen festen Betreuungsplatz zu.
Schließungszeiten der Rudelei – Hundebetreuung und Training werden spätestens zu Jahresbeginn mitgeteilt. Sollten darüber hinaus einzelne Schließtage im Laufe des Jahres erforderlich sein, teilt die Rudelei – Hundebetreuung und Training dies rechtzeitig mit.
Für Tage, an denen die Rudelei – Hundebetreuung und Training geschlossen ist, fallen keine Betreuungsgebühren an.
Einzelne Schließtage können auch aus anderen Gründen, z. B. ansteckender Krankheiten, höherer Gewalt oder Krankheit der Betreuerin erfolgen. Eine Erstattung der Betreuungsgebühren erfolgt für diese Zeiträume nicht.
21. Urlaubsbetreuung und vereinzelte Tagesbetreuungen
Anmeldungen von Urlaubsbetreuung und einzelner Tagesbetreuung sind verbindlich. Eine Anmeldung muss schriftlich per E-Mail / Post / Textnachricht geschehen. Bring- und Holtage werden dabei als volle Tage gezählt. Jeder angefangene Kalendertag wird voll berechnet.
Für einzelne Leistungen (wie eine Urlaubs- oder Tagesbetreuung) die für den Hund in Anspruch genommen wurden, erhält der Vertragspartner eine Rechnung. Diese ist binnen
2 Wochen nach Rechnungseingang zu begleichen.
Beendigung des Betreuungsvertrages, Absagen
22. Kündigung der regelmäßigen Betreuung – Pakete
Verträge zu regelmäßigen Betreuungen – Pakete haben eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsende.
23. Absagen für Urlaubsbetreuungen und vereinzelte Tagesbetreuungen
Absagen für Urlaubsbetreuungen sind nach erfolgter Reservierung bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich. Bei später erfolgenden Absagen werden folgende Gebühren fällig:
Bis 14 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 30% der Betreuungsgebühr
Bis 7 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 50% der Betreuungsgebühr
6 Tage – 3 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 70% der Betreuungsgebühr
weniger als 3 Tage vor Antritt der gebuchten Zeit: 90 % der Betreuungsgebühr. Absagen für vereinzelte Tagesbetreuungen müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen, ansonsten wird dieser Tag voll berechnet.
Haftung und Haftungsausschluss
24. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne des §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
25. Soweit Dritte die Rudelei – Hundebetreuung und Training für Personen- und oder Vermögensschäden im Rahmen der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB in Verbindung mit §834 BGB (Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag) in Anspruch nehmen, ist der Hundehalter des den Schaden verursachenden Hundes verpflichtet, die Rudelei – Hundebetreuung und Training im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen freizustellen.
Dies gilt nicht, soweit die Rudelei – Hundebetreuung und Training vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
26. Für Personen,Sach- und oder Vermögensschäden, die der Rudelei – Hundebetreuung und Training durch den Hund zugefügt werden, haftet der Tierhalter. Dies gilt nicht, soweit der Rudelei – Hundebetreuung und Training vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann
27. oben genannten Haftungsbedingungen gelten nicht, wenn die Rudelei – Hundebetreuung & Training wesentliche Vertragspflichten verletzt hat.
28. Für Schäden (Verletzungen oder auch Totalverlust) welche der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt die Rudelei – Hundebetreuung und Training
keine Haftung. Dies gilt nicht, soweit die Rudelei – Hundebetreuung und Training vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Datenschutz
29. Datenschutzregelungen entnehmen Sie bitte meiner Homepage, www.rudelei.com.
30. Rudelei – Hundebetreuung & Training weist daraufhin, dass sämtliche Ton und Videoaufnahmen der Hunde zu Werbezwecken auf Facebook und anderen Sozialen Netzen veröffentlicht werden dürfen.
31. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen
Stand 01.09.2018